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Individuelle Pflegeberatung in Schieder-Schwalenberg nutzen

Wir lassen keine Fragen offen.

Viele Menschen wissen nicht, dass sie während der gesamten Pflegezeit einen gesetzlichen Anspruch auf eine Pflegeberatung haben. Werden ein Pflegegrad oder eine Leistung wie Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder Pflegegeld beantragt, wird generell auf das Angebot der Pflegeberatung hingewiesen. Als qualifizierte Pflegeberater übernehmen wir diese Aufgabe gerne für Sie und sorgen so dafür, dass Sie jederzeit umfassend informiert sind.

Übrigens: Unsere Pflegeberatung können Sie nicht nur vor Ort, sondern auch digital nutzen – selbstverständlich auch während unserer regulären Sprechstundenzeiten. So erhalten Sie auf flexiblem Weg die Unterstützung, die Sie brauchen.

Kontakt aufnehmen

Lisa Radau

Pflegefachkraft als Pflegeberaterin

Definition Pflegeberatung

Der Anspruch auf Pflegeberatung wird im Sozialgesetzbuch (SGB) XI geregelt. Führt die zuständige Stelle die Beratung nicht innerhalb von 14 Tagen durch, erhält der Pflegebedürftige einen Beratungsgutschein, den er bei einem privaten Anbieter wie unserem Pflegedienst einlösen kann.

So sollen pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen ausführlich zu ihren Möglichkeiten und Rechten im Bereich der Pflege aufgeklärt und alle Fragen beantwortet werden.

Leistungen der Pflegeberatung

Eine Pflegeberatung richtet sich sowohl an zu pflegende Personen als auch an pflegende Angehörige. Spätestens, wenn eine Pflegebedürftigkeit eintritt, ist eine ausführliche und unabhängige Beratung wichtig. 

Die Pflegeberater*innen nehmen sich Zeit für Ihre Anliegen, erörtern mit Ihnen die aktuelle Pflegesituation und beraten Sie intensiv zu allen Fragen, zum Beispiel zu zustehenden Leistungen für Pflegebedürftige, Pflegekosten, Organisation der Pflege und Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige.

Häufig gestellte Fragen zur Pflegeberatung

Wie oft sollte eine Pflegeberatung erfolgen?

Liegen die Pflegegrade 1, 2 und 3 vor, ist eine halbjährliche Beratung, bei den Pflegegraden 4 und 5 eine vierteljährliche Beratung vorgesehen. Wichtiger Hinweis: Das Angebot der Pflegeberatung ist eng mit der Leistung des Pflegegelds verknüpft. Nehmen Sie die Beratungstermine als Pflegebedürftiger nicht wahr, kann das Pflegegeld gekürzt werden. Daher ist die Pflegeberatung nicht nur ein Angebot, sondern auch eine Verpflichtung.



Wie wird eine Pflegeberatung durchgeführt?

Kommt es zur Pflegebedürftigkeit, sind die Betroffenen oft unsicher, was die nächsten Schritte, die Leistungen und die Bürokratie angeht. Die Aufklärung pflegebedürftiger Personen und ihrer Angehörigen steht im Mittelpunkt der Pflegeberatung. Erfolgen kann das Gespräch je nach Wunsch zu Hause oder in den Räumlichkeiten unseres Pflegediensts.



Kann ich die Pflegeberatung auch digital wahrnehmen?

Ja, Sie können die Pflegeberatung auch digital in Anspruch nehmen – bequem von zu Hause aus und selbstverständlich während unserer regulären Sprechstundenzeiten. So sparen Sie Zeit und Wege, ohne auf persönliche Betreuung zu verzichten.

Wie wird die Pflegeberatung finanziert?

Nach SGB XI übernehmen die Pflegekassen die Kosten für die Beratung.

Wie lange dauert eine Pflegeberatung?

Eine Beratung dauert zwischen 30 und 60 Minuten.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für die nächste Pflegeberatung mit unserem Pflegedienst!

Profitieren Sie von einer ausführlichen Pflegeberatung durch unseren Pflegedienst. Wir beraten zu pflegende Personen und pflegende Angehörige zu:

  • Zustehenden Leistungen
  • Pflegekosten
  • Organisation der Pflege
  • Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige
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